Telefon: 040 67958792

Rechtsanwalt Stefan A. Harder

Bachstraße 50 - 22083 Hamburg

Email: info@rechtsanwalt-harder.com

Wandsbek Barmbek Mundsburg


Anwalt Verkehrsrecht Hamburg
Fachanwalt Verkehrsrecht Hamburg Geschwindigkeit und Fahrverbot

Kosten

Kosten für Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht

Für die Vergütung des Anwalts in allen Rechtsbereichen des Verkehrsrechts


Strafverfahren z.B. Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung (Unfall Personenschaden)

Drogen

Bußgeldverfahren ( Blitzer )

Unfallschaden

Fahrerlaubnis

Fahrverbot

Autokauf


gelten die folgenden Regelungen:


Gesetzliche Regelung

Die für meine anwaltliche Beratung und Vertretung anfallenden Kosten (Honorare, Gebühren) sind - wie für alle Anwälte - gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis (VV). 


Transparenz

Die Anwaltskosten werden von Anfang an von mir mit Ihnen abgestimmt. Jeder einzelne anwaltliche Schritt wird kostenmäßig transparent offengelegt, der konkrete Betrag in Euro genannt bzw. vereinbart.


Rechtsschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung (z.B. ADAC, ARAG, Allianz, HUK-Coburg, HDI, Roland) und rechne direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab. Ihnen entstehen dabei keine Kosten, mit Ausnahme einer eventuell mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.


Gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung

In Unfallsachen übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten unter der Voraussetzung, dass der Unfallgegner die Schuld an dem Unfall hat.  Sollte eine Teilschuld auf Ihrer Seite in Betracht kommen, so erhalten Sie von mir von Anfang an eine Info dazu, ob überhaupt Kosten für Sie anfallen und wenn ja in welcher Höhe.


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