Kosten für Beratung und Vertretung im Verkehrsrecht
Für die Vergütung des Anwalts in allen Rechtsbereichen des Verkehrsrechts
Strafverfahren z.B. Trunkenheit, Unfallflucht, Körperverletzung (Unfall Personenschaden)
Drogen
Bußgeldverfahren ( Blitzer )
Unfallschaden
Fahrerlaubnis
Fahrverbot
Autokauf
gelten die folgenden Regelungen:
Gesetzliche Regelung
Die für meine anwaltliche Beratung und Vertretung anfallenden Kosten (Honorare, Gebühren) sind - wie für alle Anwälte - gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis (VV).
Transparenz
Die Anwaltskosten werden von Anfang an von mir mit Ihnen abgestimmt. Jeder einzelne anwaltliche Schritt wird kostenmäßig transparent offengelegt, der konkrete Betrag in Euro genannt bzw. vereinbart.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehme ich die Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung (z.B. ADAC, ARAG, Allianz, HUK-Coburg, HDI, Roland) und rechne direkt mit der Versicherungsgesellschaft ab. Ihnen entstehen dabei keine Kosten, mit Ausnahme einer eventuell mit der Versicherung vereinbarten Selbstbeteiligung.
Gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung
In Unfallsachen übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten unter der Voraussetzung, dass der Unfallgegner die Schuld an dem Unfall hat. Sollte eine Teilschuld auf Ihrer Seite in Betracht kommen, so erhalten Sie von mir von Anfang an eine Info dazu, ob überhaupt Kosten für Sie anfallen und wenn ja in welcher Höhe.